In allen Sektoren, insbesondere in der Automobilindustrie, ist die industrielle Kennzeichnung ein obligatorisches Verfahren für Hersteller und Händler, um die Rückverfolgbarkeit, Kontrolle und Qualität ihrer Produkte zu gewährleisten. Aus diesem Grund schreiben alle internationalen und lokalen Vorschriften vor, dass jedes einzelne Kfz-Bauteil gekennzeichnet werden muss, damit es von der Produktion bis zum endgültigen Bestimmungsort zurückverfolgt werden kann, um Garantie, Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Eine Bremsscheibe beispielsweise ist eines der wichtigsten Bauteile in einem Auto, für das Qualität und Sicherheit gewährleistet sein müssen.
Nach der Regelung Nr. 90 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) muss jede Bremsscheibe/-trommel, die nach dieser Regelung genehmigt wurde, unauslöschlich mit mindestens den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
6.2.2.1. Name oder Marke des Herstellers;
6.2.2. die Genehmigungsnummer;
6.2.2.3. die Seriennummer;
6.2.2.4. Angaben zur Rückverfolgbarkeit des Produkts (z. B. Herstellungsdatum, Standort usw.);
6.2.2.5. die Mindestdicke der Bremsscheibe oder die maximale Trommelgröße im Innendurchmesser der Scheibe
Dabei handelt es sich um ein EU-Gesetz, das aber auch Teil des Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Vereinten Nationen (WP 29) ist. Letzteres bietet einen einzigartigen Rahmen für weltweit harmonisierte Fahrzeugvorschriften. Die Vorteile solcher Vorschriften sind in den Bereichen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Handel spürbar.
Die wichtigsten Technologien zur Kennzeichnung von Bremsscheiben sind:
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