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Die Bedeutung der Kennzeichnung im Waffensektor

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Die industrielle Kennzeichnung ist für alle Industriezweige unerlässlich, für die Feuerwaffenindustrie ist sie jedoch absolut unerlässlich. Jede Feuerwaffe muss obligatorisch mit wichtigen Informationen versehen werden, um den Werdegang und die Bewegungen der Feuerwaffe selbst zu verfolgen und zu überprüfen, um zu verhindern, dass sie den offiziellen Kreislauf verlässt und auf den Schwarzmarkt gelangt. Außerdem gibt es nationale und internationale Gesetze, die die Herstellung von Feuerwaffen, einschließlich der Kennzeichnung, regeln.

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Alle Feuerwaffenhersteller müssen ihre Produkte kennzeichnen. Warum?

Um den geltenden Gesetzen zu entsprechen: Lokale und internationale Vorschriften verpflichten die Hersteller, Schusswaffen zu kennzeichnen, bevor sie sie auf den Markt bringen, zum Beispiel:
  1. - In Europa: Die europäische Gesetzgebung in Bezug auf die Kennzeichnung von Waffen ist in der Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments geregelt, die von der italienischen Regierung mit dem LEGISLATIVDEKRET vom 10. August 2018, Nr. 104 umgesetzt wurde. Zusammengefasst lauten die Absätze 6, 7 und 8:

  • 6. Um die Rückverfolgbarkeit aller Feuerwaffen und ihrer wesentlichen Bestandteile zu verbessern und ihren freien Verkehr zu erleichtern, sollten alle Feuerwaffen und ihre wesentlichen Bestandteile klar, dauerhaft und eindeutig gekennzeichnet und in nationalen Archiven registriert werden.

  • 7. Diese Archive sollten alle Informationen enthalten, die eine Verbindung zwischen den Feuerwaffen und ihren Besitzern herstellen, einschließlich des Namens oder der Marke des Herstellers, des Landes oder des Ortes der Herstellung, des Typs, der Marke, des Modells, des Kalibers und der Seriennummer der Feuerwaffe oder etwaiger eindeutiger Kennzeichnungen auf dem Rahmen oder dem Schaft der Feuerwaffe. Andere wesentliche Bestandteile als der Rahmen oder der Lauf sind in den Unterlagen unter dem Eintrag für die Feuerwaffe zu vermerken, an der sie montiert werden sollen.

  • 8. Um zu verhindern, dass Kennzeichnungen leicht ausgelöscht werden können, und um klarzustellen, welche wesentlichen Bestandteile gekennzeichnet werden sollten, sollten gemeinsame Kennzeichnungsnormen der Union eingeführt werden. Diese Vorschriften sollten nur für Feuerwaffen oder wesentliche Bestandteile gelten, die am oder nach dem 14. September 2018 hergestellt oder in die Union eingeführt werden, wenn sie in Verkehr gebracht werden, während für Feuerwaffen und Teile, die vor diesem Datum hergestellt oder in die Union eingeführt werden, weiterhin die Kennzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften der Richtlinie 91/477/EWG gelten sollten, die bis zu diesem Datum anwendbar sind.


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Selbstverständlich müssen auch importierte Waffen durch eine zusätzliche Kennzeichnung identifiziert werden. Darüber hinaus wurde in Artikel 5 des betreffenden Dekrets der erste Absatz von Artikel 11 des Gesetzes Nr. 110/1975 in dieser Hinsicht geändert, indem festgelegt wurde, dass "auf den hergestellten, montierten oder in den Staat eingeführten Waffen vom Hersteller, Monteur oder Importeur unverzüglich nach der Herstellung, Montage oder Einfuhr eine eindeutige, klare und dauerhafte Kennzeichnung angebracht werden muss". Diese allgemeine Regel wird dann in den folgenden Absätzen derselben Vorschrift im Einzelnen ausgeführt.

Mit anderen Worten: Alle Bestandteile einer Waffe müssen dauerhaft und unauslöschlich gekennzeichnet sein, d. h. nicht nur der Name oder die Marke des Herstellers, das Land oder der Ort der Herstellung, der Typ, die Marke, das Modell, das Kaliber und die Seriennummer der Waffe, sondern alle Bestandteile.

Selbstverständlich müssen auch importierte Waffen durch eine zusätzliche Kennzeichnung identifiziert werden. Darüber hinaus wurde in Artikel 5 des betreffenden Dekrets der erste Absatz von Artikel 11 des Gesetzes Nr. 110/1975in dieser Hinsichtgeändert, indem festgelegt wurde, dass"auf den hergestellten, montierten oder in den Staat eingeführten Waffen vom Hersteller, Monteur oder Importeur unverzüglich nach der Herstellung, Montage oder Einfuhr eine einzige, eindeutige und dauerhafte Kennzeichnung angebracht werden muss". Diese allgemeine Regel wird dann in den folgenden Absätzen derselben Vorschrift im Einzelnen ausgeführt.

Mit anderen Worten: Alle Bestandteile einer Waffe müssen dauerhaft und unauslöschlich gekennzeichnet sein, d. h. nicht nur der Name oder die Marke des Herstellers, das Land oder der Ort der Herstellung, der Typ, die Marke, das Modell, das Kaliber und die Seriennummer der Waffe, sondern alle Bestandteile.

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Sonstige Vorschriften und Normen:Jedes Land oder jede Nation hat spezifische Vorschriften, Gesetze und Normen .In den Vereinigten Staatenbeispielsweise schreibtdas ATF (Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives) vor, dass auf jeder Feuerwaffe eine eindeutige Seriennummer mit einer Mindesttiefe von 0,003 Zoll und einer Größe von nicht weniger als 1/16 Zoll eingraviert sein muss. Die Seriennummer enthält Informationen über den Namen des Herstellers, das Herkunftsland, das Modell, das Kaliber, den Namen des Importeurs sowie die Stadt und den Staat des Importeurs. Der Importeur muss sicherstellen, dass diese Angaben auf jeder Waffe erscheinen.

  • Zu Marketingzwecken: Alle Waffen können mit dem Namen und dem Logo des Herstellers gekennzeichnet werden.
  • Zur Individualisierung der Waffe selbst: In vielen Ländern der Welt besteht eine steigende Nachfrage nach der Individualisierung von Produkten. Immer mehr Hersteller bieten einen Individualisierungsservice an, insbesondere für Sportwaffen. Auf diese Weise wird jede Waffe zu einem Unikat und in manchen Fällen auch zu einem ästhetisch ansprechenden Produkt.

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Seit 1940 entwickelt, fertigt und vertreibt Automator weltweit Lösungen für die dauerhafte Kennzeichnung von Waffen aller Art. Ethik und Professionalität sind seit jeher die Grundlage unserer Dienstleistungen, die technische Beratung, Produktion, Verkauf und Kundendienst von Kennzeichnungsmaschinen umfassen. Unsere Lösungen für die Kennzeichnung von Schusswaffen umfassen Lasersysteme, Mikropunkt- und Wischermarkierer, Rollenmarkierer und pneumatische oder manuelle Schlagmaschinen.

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Automator Marking Systems wurde 1940 gegründet und ist zu 100 % auf industrielle Kennzeichnungstechnologien spezialisiert: Wir können alle Arten von Lösungen anbieten: nicht nur Laser-, Mikroschlag- oder Walzmaschinen, sondern auch Wischermarkierer, Heißpräge- und Schlagmaschinen, Pressen und elektrochemische Maschinen. Wir haben immer die beste Lösung für Ihren Markierungsbedarf.

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